Gerhard-Thoma-Ehrenpreis

Das Fachinstitut der Steuerberater e.V. wird auch in diesem Jahr am 9. Dezember 2024 im Rahmen der traditionellen Nikolaussitzung den Gerhard-Thoma-Ehrenpreis an einen oder mehrere Nachwuchswissen-schaftler/Nachwuchswissenschaftlerinnen für die beste steuerwissenschaftliche Monographie (Dissertation oder Habilitationsschrift) vergeben. Das Thema der Arbeit sollte idealer Weise ebenso praxisrelevant wie wissenschaftlich anspruchsvoll sein.

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Was wird benötigt?

  • Elektronische Fassung Ihrer Qualifikationsschrift
  • Erst- und Zweitgutachten
  • Lebenslauf

Bewerbungen bis zum 30. Juni 2024 an:

Universität Münster
Institut für Steuerrecht
Universitätsprofessor Dr. Marcel Krumm
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster

steuerrecht@uni-muenster.de (und in Kopie bitte auch an bettina.bloeck@fachinstitut-der-steuerberater.de)

Jahr Preisträger Leistung
2023 Dr. Oliver Heutz für seine Arbeit „Rechteüberlassungen im Gewerbesteuerrecht (§ 8 Nr. 1 Buchst. f. GewStG)“
Dr. Jérôme Klauck für seine Arbeit „Auswirkungen umwandlungssteuerrechtlicher Vorgänge auf die körperschaftsteuerliche Organschaft“
2022 Dr. Caroline Glenk für ihre Arbeit „Verlustverrechnung bei Personengesellschaften und anderen transparent besteuerten Gesellschaftsformen“
Dr. Maximilian Benke für seine Arbeit „Bilanzierungskonkurrenzen bei mehrstöckigen Personengesellschaften“
2021 Dr. Jakob Müllmann für seine Arbeit „Die Lizenzschranke als Abwehrmaßnahme im Steuerwettbewerb“
Dr. Gary Rüsch für seine Arbeit „Die Verwirklichung einer korrespondierenden Besteuerung im deutschen Steuerrecht“
2020 Dr. Tim Maciejewski für seine Arbeit „Nichtanwendungsgesetze – Eine verfassungsrechtliche Verortung zwischen Rechtskontinuität, Gewaltenteilung, Rechtsschutzgebot und Rückwirkungsverbot“
Dr. Felix Werthebach für seine Arbeit „Sonderbetriebsvermögen im Rahmen unternehmerischer Dispositionen über Sachgesamtheiten“
2019 Dr. Felix Moritz für seine Arbeit „Einlage und Einlagenrückgewähr im Ertragsteuerrecht – Zu- und Abgänge auf dem steuerlichen Einlagekonto gemäß §§ 27 ff. KStG
Dr. Andreas Heinen für seine Arbeit „Ausübung von steuerlichen Wahl- und Antragsrechten“
2018 Dr. Lisa Riedel für ihre Arbeit „Das Umwandlungssteuerrecht der Mitunternehmerschaft“
Dr. Rebecca Wald für ihre Arbeit „Das Spannungsverhältnis von Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit am Beispiel internationaler Umstrukturierungen“
2017
2016 Dr. Moritz Philipp für seine Arbeit „Verschmelzung inländischer Kapitalgesellschaften im Umwandlungssteuerrecht“
Dr. Ralf Stollenwerk für seine Arbeit „Geschäfte zwischen ’nahestehenden Personen‘ – Begriff und Funktion der ’nahestehenden Person‘ im deutschen Steuer-, Handelsbilanz- und Insolvenzrecht“
2015 Prof. Dr. Dietmar Gosch für sein bisheriges Gesamtschaffen
2014 Dr. Sven-Eric Bärsch für seine Arbeit „Taxation of Hybrid Financial Instruments and the Remuneration Derived Therefrom in an International and Cross-border Context: Issues and Options for Reform“
Dr. Christian J. M. Marquardt ?
2013
2012 Dr. Malte Bergmann für seine Arbeit „Liquidationsbesteuerung von Kapitalgesellschaften“
2011 Dr. Sebastian Kläne für seine Arbeit „Fremdbestimmte Steuerwirkungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften – Erscheinungsformen und Implikationen aus Sicht der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre“
Dr. Bernhard Liekenbrock für seine Arbeit „Management und Bilanzierung von Zinsschrankenrisiken – Qualitative Rechts- und quantitative Steuerwirkungsanalyse
2010 Dr. Alexander Manuel Bohn für seine Arbeit „Zinsschranke und Alternativmodelle zur Beschränkung des steuerlichen Zinsabzugs“
2009 Dr. Rolf Eicke für seine Arbeit „Repatriierungsstrategien für U.S.-Investoren – Steuerplanung und Holdinggesellschaften“
Dr. Carsten Meinert für seine Arbeit „Die Bildung objektübergreifender Bewertungseinheiten nach Handels- und Steuerrecht“
2008
Dr. Christian Schwandtner für seine Arbeit „Disquotale Gewinnausschüttungen in Personen- und Kapitalgesellschaften“
2007 Dr. Simone Briesemeister für ihre Arbeit „Hybride Finanzinstrumente im Ertragsteuerrecht“
2006 Dr. Carsten Schlotter für seine Arbeit „Teilwertabschreibung und Wertaufholung zwischen Steuerbilanz und Verfassungsrecht“
2005 Prof. Dr. Franz Wassermeyer für sein bisheriges Gesamtschaffen
2004 Dr. Uwe Lochmann für seine Arbeit „Besteuerung aktienkursorientierter Vergütungsinstrumente“
Dr. Andrea Schmalz für ihre Arbeit „Internationalisierung des Umwandlungsteuergesetzes“
2003 Prof. Dr. Jochen Thiel für sein bisheriges Gesamtschaffen
2002 PD Dr. Johanna Hey für ihre Arbeit „Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem“
2001 Dr. Axel Cordewener für seine Arbeit „Zwischen Konvergenz und Kohärenz – Eine systematische Analyse der EuGH-Rechtsprechung zum Spannungsfeld zwischen den EG-Grundfreiheiten und dem nationalen direkten Steuerrecht“
2000 Dr. Siegfried Widmann für sein bisheriges Gesamtschaffen
1999 Dr. Claus Staringer für seine Arbeit „Besteuerung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften“
1998 Prof. Dr. Manfred Groh für sein bisheriges Gesamtschaffen
1997 Dr. Dirk Pohl für seine Arbeit „Unternehmensnachfolge durch Teilungsanordnung und Sondererbfolge im Einkommensteuerrecht“
Dr. Norbert Dautzenberg für seine Arbeit „Unternehmensbesteuerung im EG-Binnenmarkt – Problembereiche und Perspektiven“
1996 Dr. Christoph Spengel für seine Arbeit „Europäische Steuerbelastungsvergleichung – Deutschland, Frankreich, Großbritannien“
Dr. Wolf Wassermeyer für seine Arbeit „Das US-amerikanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht“
1995 Prof. Dr. Brigitte Knobbe-Keuk zu ihrem Gedenken
1994 Dr. Oliver Hötzel für seine Arbeit „Steuerorientierte Gestaltung des Unternehmenskaufs“
Dr. Arnd Stollwerk für seine Arbeit „Beurteilungseinheit der ertragsteuerlichen Steuerbarkeit“
1993 Prof. Dr. Klaus Tipke für sein bisheriges Gesamtschaffen
1992 Dr. Guido Förster für seine Arbeit „Umstrukturierung deutscher Tochtergesellschaften im Ertragsteuerrecht“
1991 Prof. Dr. Gerd Rose für sein bisheriges Gesamtschaffen
1990
1989 Dr. Wolfgang Kessler für seine Arbeit „Typologie der Betriebsaufspaltung“
1988 Dr. Thomas Borstell für seine Arbeit „Aufwandsrückstellungen nach neuem Bilanzrecht“
Dr. Bernd Rabald für seine Arbeit „Fremdbestimmte Steuerwirkungen und Personengesellschaftsverträge“
1987
1986 Dr. Michael Körner für seine Arbeit „Verrechnungsbeschränkte Verluste im Ertragsteuerrecht“
1985 Prof. Dr. Dr. h. c. Werner Flume für sein bisheriges Gesamtschaffen
1984 Dr. Michael Hebig für seine Arbeit „Steuerabteilung und Steuerberatung in der Großunternehmung“
1983 Dr. Rolf Michels für seine Arbeit „Steuerliche Wahlrechte – Analyse der außerbilanziellen steuerlichen Wahlrechte (Rechtswahlmöglichkeiten), ihre Zuordnung zu Entscheidungsträgern und Entwicklung von Entscheidungshilfen“
1982 Dr. Detlev J. Piltz für seine Arbeit „Die Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland“
1981 Dr. Jörg Bauer für seine Arbeit „Grundlagen einer handels- und steuerrechtlichen Rechnungspolitik der Unternehmung“
Dr. Hildegard Dreißig für ihre Arbeit „Unternehmenserwerb und Besteuerung in der USA“
1980 Dr. Hans Ketterl für seine Arbeit „Steuerpolitische Gestaltungsspielräume im Umwandlungsteuergesetz“
Dr. Alfred Storck für seine Arbeit „Ausländische Betriebstätten im Ertrag- und Vermögensteuerrecht“
1979
1978 Prof. Dr. Hugo v. Wallis für sein bisheriges Gesamtschaffen
1977 Dr. Norbert Herzig für diverse Aufsatzpublikationen
1976 Dr. Heinz-Jürgen Telkamp für seine Arbeit „Betriebstätte oder Tochtergesellschaft im Ausland? – Steuerpolitische Entscheidungsgrundlage für die Wahl der statutorischen Struktur ausländischer Grundeinheiten einer deutschen internationalen Unternehmung“
1975
1974 Dr. Manfred Eisenach für seine Arbeit „Entscheidungsorientierte Steuerplanung“
1973 Dr. h. c. Rudolf Thiel für sein bisheriges Gesamtschaffen
1972 Dr. Gernot Seidel für seine Arbeit „Gewinnverschiebungen über die Grenze“
1971
1970
1969 Dr. Hermut Kormann für seine Arbeit „Die Steuerpolitik der internationalen Unternehmungen“
1968 Dr. Arndt Raupach für seine Arbeit „Der Durchgriff im Steuerrecht“
Dr. Hans Georg Ruppe für seine Arbeit „Die steuerliche Doppelbelastung der Körperschaftsgewinne“
1967 Dr. Carl Schlüter für sein bisheriges Gesamtschaffen
1966
1965 Dr. Alfons Schmid für seine Arbeit „Die internationale Steuerflucht – Möglichkeiten und Bekämpfungsmethoden“
1964 Dr. Karl-Kristian Kraneis für seine Arbeit „Die Grenzen der Bilanzbündeltheorie“
Dr. Gerd John für seine Arbeit „Die Bewertung von Grund und Boden und Gebäuden in der Steuerbilanz“
1963 Dr. Helmut Knoppe für seine bisherigen Leistungen, insbesondere die 3. Auflage seines Werkes „Pachtverhältnisse gewerblicher Betriebe im Steuerrecht“
1962
1961 Dr. Albert Rädler für eine Arbeit auf dem Gebiet der Fragen des Steuerrechts der sechs EWG-Staaten
1960 Dr. Conrad Böttcher für sein bisheriges Gesamtschaffen
1959
1958 Prof. Dr. Armin Spitaler für sein bisheriges Gesamtschaffen
1957 Dr. Günther Felix/Franz Drees/Dr. Hans-Joachim Flick/Heinz Krollmann Für die Arbeit „Die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand unter betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Dr. Karl Everding Für die Arbeit „Die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand unter betriebswirtschaftlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
1956 Dr. Günther Felix bisherige wissenschaftliche und fachschriftstellerische Arbeiten
Dr. Siegfried Schiffbauer bisherige wissenschaftliche und fachschriftstellerische Arbeiten
1955 Hansludwig Fink Für seine Arbeit „Ist die Bilanzbündeltheorie noch haltbar?“
1954
1953 Prof. Dr. Ottmar Bühler für sein bisheriges führendes Lebenswerk in Forschung und Lehre

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