Zweck des Institutes ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts und an den Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zur Förderung der Allgemeinheit wissenschaftlich mitzuarbeiten.
Diesen Zweck erfüllt das Fachinstitut vordringlich durch Fachwissenschaftliche Sitzungen der Mitglieder, Veranstaltungen öffentlicher steuerwissenschaftlicher Tagungen und Kongresse und der Erstellung und Veröffentlichung von fachlichen Gutachten grundsätzlicher Art, von Denkschriften und Veröffentlichungen, in denen Anregungen für steuerliche Bestimmungen gegeben werden, sowie Herausgabe von steuerwissenschaftlichen Schriften. Dabei verfolgt das Institut ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zu der praxisbezogenen Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen ist insbesondere die Förderung der Wissenschaft ein wichtiger Fokus: Der Gerhard Thoma-Preis fördert seit 1953 verdiente wissenschaftliche Leistungen des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Die jährlichen Fachkongresse des Instituts und das darauf basierende Steuerberater-Jahrbuch sind aus der Steuerwissenschaft nicht mehr wegzudenken.