In Deutschland begann die Geschichte der Steuerberatung nach dem Ersten Weltkrieg, insbesondere mit der Erzbergschen Steuerreform. Die Einführung moderner Steuergesetze führte zu höheren Steuersätzen, was die Nachfrage nach Steuerberatungsdiensten erhöhte. Während der Zeit des Kaiserreichs spielte Steuerberatung aufgrund niedriger Steuersätze kaum eine Rolle.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Wirtschaft nach den Kriegsanstrengungen wieder aufgebaut werden musste, kam den Steuerberatern die wichtige Aufgabe zu, sich mit ihrem Fachwissen für die Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Dies erforderte eine enge Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis.

Im Jahr 1946 gründete Dr. Otto Heinrich Zacharias das Fachinstitut der Steuerberater, wobei er angesehene Kölner Steuerberater und Fachwissenschaftler gewann. Dieses Institut hatte zum Ziel:

  1. Gutachten zu verschiedenen Auslegungsfragen zu erstellen und zu veröffentlichen.
  2. Empfehlungen für steuerliche Bestimmungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen sowohl der Finanzverwaltung als auch der Wirtschaft entsprachen.
  3. Gutachten zu wichtigen Einzelfällen abzugeben, wenn das Fachinstitut dazu aufgefordert wurde und der Fragenkomplex dies erforderte.

Die erste Veröffentlichung des Fachinstituts über die Herausforderungen bei vierteljährlichen Einkommensteuererklärungen und Vorauszahlungen erfreute sich großer Beliebtheit und wurde in hoher Auflage verbreitet.

Die Mitglieder des Fachinstituts beteiligten sich aktiv an der Gesetzgebung, der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung, indem sie innovative Wege aufzeigten. Sie erkannten die Bedeutung finanzieller Ressourcen für eine funktionierende Staatsführung und trugen dazu bei, das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberatern und Finanzbeamten zu stärken.

Heute hat das Fachinstitut der Steuerberater erweiterte Aufgaben im Vergleich zu seinen Anfangsjahren. Neben der Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen hat es einen Schwerpunkt auf der Förderung der Steuerwissenschaft gelegt. Die jährlichen Fachkongresse des Instituts, das Steuerberater-Jahrbuch und der Gerhard Thoma-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Steuerrecht und der Steuerlehre sind wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des Fachgebiets, die über die Mitglieder des Instituts hinausreichen.